Fachbereich Rechtswissenschaften

Institut für Staats-, Verwaltungs- und Wirtschaftsrecht (ISVWR)


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Präpositionen: „wegen“ und der Genitiv (Beitrag 11, März 2017)

„Der Besteller kann wegen dem Nacherfüllungsanspruch gemäß § 320 BGB ein Leistungsverweigerungsrecht gegenüber der Werklohnforderung des Unternehmers geltend machen, das in § 641 Abs. 3 BGB besonders ausgestaltet ist ...“ — Moufang/Koos, in: Messerschmidt/Voit (Hrsg.), Privates Baurecht, 2. Aufl. 2012, § 635 BGB Rn. 36.

Sätze wie dieser finden sich zunehmend in wissenschaftlichen Veröffentlichungen und studentischen Arbeiten. Das liegt an einem Umbruch in der Umgangssprache: An die Stelle des richtigen Genitivs tritt immer öfter ein falscher Dativ (vgl. Bastian Sick, Der Dativ ist dem Genitiv sein Tod, 2004). Für Klausuren und Hausarbeiten gelten jedoch die Regeln der geschriebenen Standardsprache.

Die deutsche Sprache kennt vier Fälle: Den Nominativ (der Kläger), den Genitiv (des Klägers), den Dativ (dem Kläger) und den Akkusativ (den Kläger). Aufgabe der Fälle ist es, die verschiedenen Satzglieder im Satz unterscheidbar zu machen. Verwenden Sie eine Präposition, müssen Sie wissen, dass die Präposition den Kasus (Fall) ihres Bezugsworts bestimmt. Das bedeutet, dass bestimmte Präpositionen einen bestimmten Fall nach sich ziehen. Die Präposition „wegen“ aus dem Beispiel oben verlangt den Genitiv (zu Ausnahmen siehe http://www.duden.de/rechtschreibung/wegen). Andere Präpositionen, die den Genitiv nach sich ziehen, sind:

•    angesichts („angesichts des Tempos der Marktentwicklung“, § 21 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 TKG)
•    bezüglich („bezüglich dieser Verbrechen“, § 4 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AsylG)
•    infolge („infolge einer rechtswidrigen Maßnahme“, § 51 Abs. 2 Nr. 1 BPolG)
•    kraft („kraft meines Amtes“; „Versicherung kraft Gesetzes“, vor §§ 5 ff. SGB V)
•    seitens („seitens der Aufsichtsbehörde“, § 214 Abs. 2 Satz 2 VAG)
•    statt („statt eines Viertels“, § 3 Abs. 4 Satz 3 IHKG)
•    trotz („trotz rechtzeitiger Benachrichtigung“, § 81 Abs. 2 EnWG)
•    ungeachtet („Ungeachtet des Absatzes 1“, § 6g Abs. 3 Satz 1 AEG)
•    während („während des ganzen Tages“, § 6 Abs. 1 LadSchlG)

„Bezüglich“ und „statt“ stehen ausnahmsweise mit dem Dativ, wenn sonst der Genitiv nicht erkennbar wäre („bezüglich Bewerbern“, „statt Worten will ich Taten sehen“).

Der Beispielsatz müsste daher korrekt lauten: „Der Besteller kann wegen des Nacherfüllungsanspruchs […] ein Leistungsverweigerungsrecht […] geltend machen [...]“.

Mehr zu dem Thema Präpositionen finden Sie in Beitrag 5 der Lernchance von August 2016 und bei Hartmann/Welzel, Sprache und Stil (Leseprobe), in: Hartmann (Hrsg.), Hausarbeit im Staatsrecht. Musterlösungen und Gestaltungsrichtlinien für das Grundstudium, 4. Aufl. 2020, S. 32 ff.

Bernd J. Hartmann/Tobias Welzel